Eigenmittel(ausstattung) von Wertpapierhandelsunternehmen Bedeutung

Suchen

Eigenmittel(ausstattung) von Wertpapierhandelsunternehmen

Eigenmittel(ausstattung) von Wertpapierhandelsunternehmen Logo #42880Ein Wertpapierhandelsunternehmen muss Eigenmittel aufweisen, die mind. einem Viertel seiner Kosten entsprechen, die in der GuV-Rechnung des letzten Jahresabschluss es unter allgemeinen Verwaltungsaufwendungen, Abschreibungen und Wertberichtigung en auf unmaterielle Anlagewerte und Sachanlagen ausgewiesen sind. Bei Fehlen eines Jahresabschluss ...
Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/eigenmittelausstattung-von-wertpap
Keine exakte Übereinkunft gefunden.